Arbeitssicherheit und vorbeugender Brandschutz
Die Bereiche Arbeitssicherheit und vorbeugender Brandschutz sind in nahezu jedem Unternehmen von großer Bedeutung. Als Ihr Partner für ganzheitliche Sicherheit finden Sie zu diesen Themen bei uns ihren qualifizierten Ansprechpartner.Security Assist führt die schriftlich vereinbarten Tätigkeiten in den Bereichen Arbeitssicherheit und vorbeugender Brandschutz parallel oder unabhängig voneinander aus.
Unsere Dienstleistungen
Arbeitssicherheit
Im „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Gesetzgeber Unternehmen die Pflicht auferlegt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) zu bestellen und sich durch sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen zu lassen (§1 ASiG).
Ihre hieraus erwachsenden Interessen vertritt Security Assist und übernimmt in enger Abstimmung mit Ihnen Aufgaben zur Wahrnehmung dieser Interessen gegenüber den für Ihr Unternehmen zuständigen Institutionen wie Berufsgenossenschaft und Amt für Arbeitsschutz. Eine von uns gestellte, berufsgenossenschaftlich anerkannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) nach §6 ASiG erfüllt für Ihr Unternehmen die Obliegenheiten Ihres Versicherers unter Beachtung der übergeordneten Gesetzeslage zum Arbeitsschutz.
Die überbetriebliche Dienstleistung der FaSi umfasst
Im „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Gesetzgeber Unternehmen die Pflicht auferlegt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) zu bestellen und sich durch sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen zu lassen (§1 ASiG).
Ihre hieraus erwachsenden Interessen vertritt Security Assist und übernimmt in enger Abstimmung mit Ihnen Aufgaben zur Wahrnehmung dieser Interessen gegenüber den für Ihr Unternehmen zuständigen Institutionen wie Berufsgenossenschaft und Amt für Arbeitsschutz. Eine von uns gestellte, berufsgenossenschaftlich anerkannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) nach §6 ASiG erfüllt für Ihr Unternehmen die Obliegenheiten Ihres Versicherers unter Beachtung der übergeordneten Gesetzeslage zum Arbeitsschutz.
Die überbetriebliche Dienstleistung der FaSi umfasst
- die den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechende Anwendung der dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften.
- die Verwirklichung gesicherter arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
- die Erzielung eines möglichst hohen Wirkungsgrades der dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen.
Leistungsübersicht
Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung hinsichtlich Unfallschutz und Ergonomie
Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung hinsichtlich Unfallschutz und Ergonomie
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen mit Betriebsarzt
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen
- Planung und Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen und ggf. -übungen
- Teilnahme an regelmäßigen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA), vierteljährlich
- Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen,
- Aufbau und Organisation des arbeitsmedizinischen Dienstes mit Ersthelfer/n und Sicherheitsbeauftragten
- Organisation der gem. BGV erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Bearbeitung von Arbeitsunfällen
- Regelung von Regressansprüchen bei fremd verschuldeten Arbeitsunfällen mit Verursacher/Versicherungen
- Organisation der Arbeitssicherheitsseminare der für Arbeitssicherheit beauftragten Person/en Ihres Unternehmens
- Sicherheitstechnische Überprüfung der im Betrieb eingesetzten Fremdfirmen
Vorbeugender Brandschutz:
Security Assist unterstützt und berät Ihr Unternehmen in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und stellt einen ausgebildeten und anerkannten Brandschutzbeauftragten. So können Sie als Arbeitgeber Ihrer Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs. 1 BGB und § 62 Abs. 1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die Sie selbst nicht wahrnehmen, an eine geeignete Person, den Brandschutzbeauftragten, delegieren.
Security Assist analysiert im Rahmen einer Schwachstellenanalyse die derzeitige Situation und benennt entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Schwachstellen bzw. zur Optimierung.
Security Assist analysiert im Rahmen einer Schwachstellenanalyse die derzeitige Situation und benennt entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Schwachstellen bzw. zur Optimierung.
Leistungsübersicht
- Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen
- Organisation der erforderlichen Brandschutzmittel
- Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb
- Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
- Beschaffung erforderlicher Beschilderungen
- Überprüfung der Flucht- und Rettungswege
- Organisation von Brandschutzübungen
- Überprüfung von Aufzügen hinsichtlich der Befreiung in Notfällen
- Erstellung eines Evakuierungsplanes
- Durchführung von Räumungsübungen
- Beratung bei der Einrichtung einer betrieblichen Katastrophenschutzorganisation (BKO)
- Durchführung regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen und ggf. -übungen






